Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I.  Geltungsbereich

  • Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Auftrags-, Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, finden keine Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingung des Kunden die Bestellung vorbehaltlos ausführen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Einkaufsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.
  • Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
  • Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit  auch  Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 284 BGB gemeint.
  • Soweit in diesen AGBs oder in individuellen Abreden etwas nicht geregelt wurde, soll das Gesetz

II.  Auskünfte/Eigenschaften der Produkte

  • Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich unserer Produkte und Leistungen durch uns oder unsere Vertriebsmittler erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Kenntnis und bisherigen Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf unsere Produkte dar. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte unserer Produkte anzusehen. Wir stehen ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung nicht dafür ein, dass unsere Produkte und/oder Leistungen für den vom Kunden verfolgten Zweck geeignet sind.
  • In Prospekten, Zeichnungen und sonstigen Angebots- unterlagen enthaltene Angaben sind nur ungefähr Sie sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Anderenfalls richtet sich die Beschaffenheit der Ware nur nach den Angaben im Vertrag. Handelsübliche Toleranzen bleiben uns im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.
  • Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet

III.  Überlassene Unterlagen und Daten

An den dem Kunden bekanntgegebenen oder überlassenen Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Daten, Kostenanschlägen und sonstigen Unterlagen über unsere Produkte und Leistungen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde verpflichtet sich, die vorgenannten Muster, Daten und/oder Unterlagen nicht Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, wir erteilen unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung. Diese sind auf Aufforderung an uns zurückzugeben, soweit ein darauf basierender Auftrag an uns nicht erteilt wird.

IV. Vertragsschluss

  • Unsere Angebote sind freibleibend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
  • Eine Bestellung des Kunden können wir innerhalb von 3 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Produkte
  • Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung bestätigen. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommene Kreditprüfung des Kunden ohne negative Auskunft bleibt. Die Auftragsbestätigung können wir durch die Lieferung ersetzen, wobei es ausreicht, die Lieferung innerhalb der Annahmefrist abzusenden.
  • Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte Solche Hinweise erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind wir lediglich verpflichtet, die bestellten Produkte als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern.
  • Wir sind berechtigt, eine 14-tägige Nachfrist zu setzen und danach nach unserer Wahl sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie ist nicht nötig, falls der Kunde die Vertragserfüllung verweigert. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz 20% des Nettolieferpreises zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger, wenn die StS Coupling GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
  • Wir sind berechtigt, Produkte mit handelsüblichen Abweichungen in Qualität, Abmessung, Gewicht, Farbe und Ausrüstung zu Solche Ware gilt als vertragsgerecht.

III. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug

  • Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind
  • Die von der StS Coupling GmbH angegebene Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor technische Fragen abgeklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt, insbesondere eine vereinbarte Anzahlung erbracht In diesem Fall beginnt die von der StS Coupling GmbH angegebene Lieferzeit frühestens mit Eingang der Anzahlung gem. Ziff. VII. (2)
  • Geraten wir in Lieferverzug, muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens – soweit nicht unangemessen – 14 Tagen zur Leistung Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Grund – nur nach Maßgabe der Regelung in Ziff. X.

VI. Preise/Zahlung

  • Die Preise der StS Coupling GmbH gelten ab Lager 63843 Niedernberg ohne Verpackung (EXW gemäß Incoterms 2010), wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht eingeschlossen.
  • Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Rechnung beim Kunden, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel Ein Skonto-Abzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der StS Coupling GmbH und dem Kunden zulässig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die StS Coupling GmbH über den Betrag verfügen kann. Andere Zahlungsmethoden als die Banküberweisung bedürfen gesonderter Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden; dies gilt insbesondere für die Begebung von Schecks und Wechseln. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  • Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen
  • Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der StS Coupling GmbH nicht bestritten Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • If the customer is in default of acceptance, the StS Coupling GmbH is entitled to demand compensation for any additional The same applies if the customer culpably violates his obligation to cooperate. With the beginning of the default of acceptance or debtor default, the risk of accidental deterioration and of accidental loss passes onto the customer. Should acceptance not take place on the agreed on collection date, we shall put the goods in storage, for which a storage fee at a flat rate of 1% of the net revenue per week comes due. The storage fee is higher or lower if StS Coupling GmbH can prove a higher or the customer can prove a lower expense.
  • If our default causes damages to the customer, he is entitled to demand a compensation for delay to the exclusion of all further For every commenced week, this amounts to 0.5% of net remuneration for the goods whose delivery is delayed; the maximum amount, however, shall be 5% of the net remuneration of the total delivery and/or overall performance, which due to the delay was not delivered or provided by us in due time and in accordance with the contract. Any further compensation on our part for the damages caused by the delay is excluded. This does not apply in case of intentional, grossly negligent or fraudulent actions on our part; in case of claims due to injury of body, life, or procurement according to § 276 GERMAN CIVIL CODE (BGB); and in case of statutory liability.

 

VII.  Mängel/Gewährleistung

  • Der Kunde hat durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Mängel unverzüglich (§ 377 HGB), jedenfalls nicht später als 12 Tage nach Übergabe der Liefersache, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach §276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
  • Für Sachmängel leisten wir ohne anderweitige Verein- barung über einen Zeitraum von 12 Monaten Gewähr, gerechnet vom Tage des Gefahrübergangs (siehe Ziff. VI.3), im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme Dies gilt nicht für Schadensersatzan- sprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Handelns unsererseits, oder wenn in den Fällen der §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
  • Soweit ein von der StS Coupling GmbH zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt Der Kunde hat der StS Coupling GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die StS Coupling GmbH trägt im Fall der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
  • Unsere Gewährleistung (Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Sachmängeln) und die sich hieraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, oder auf mangelhafter Ausführung, oder fehlerhaften Herstellungsstoffen oder, soweit geschuldet, mangelhafter Nutzungsanleitung Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für die Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lagerbedingungen, und für die Folgen chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht den in unserer Produktbeschreibung oder einer abweichend vereinbarten Produktspezifikation oder dem jeweils produktspezifischen Datenblatt unsererseits oder Hersteller seitens vorgesehenen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen. Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln unsererseits, oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach 276 BGB und einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.
  • Wir übernehmen keine Gewährleistung nach § 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette; Lieferantenregress), wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.
  • Die Anerkennung von Pflichtverletzungen in Form von Sachmängeln bedarf stets der
  • Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorher- sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden

VIII.  Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der StS Coupling GmbH gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum der StS Coupling GmbH.
  • Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern.
  • Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte Die StS Coupling GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Vereinbarungen, die unsere Rechte beeinträchtigen sind untersagt.
  • Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen Wir werden die Einzugsermächtigung nur bei berechtigtem Interesse widerrufen. Ein solches berechtigtes Interesse liegt etwa vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Einziehung abgetretener For- derungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig zu geben und, sofern wir dies nicht selbst tun, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten.
  • Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterver- äußerung von Vorbehaltswaren in ein mit seinen Ab- nehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen sich zu seinen Gunsten ergebenden anerkannten Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware
  • Zur Abtretung seiner Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden
  • Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, B. Zahlungsverzug, haben wir nach Rücktritt vom Vertrag das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde trägt die Rücktransportkosten. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar, dies gilt auch wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Die StS Coupling GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines ange- messenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
  • Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheit inso- weit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicher- heiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der frei zu gebenden
  • Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen, ohne uns jedoch zu Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht ge- hörenden Sachen verarbeitet oder untrennbar verbunden wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen bezogen auf den jeweiligen Rechnungsendbetrag inkl. der Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Verarbeitung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde uns schon jetzt im gleichen Verhältnis das Miteigentum hieran. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde

 

VIII. Haftungsausschluss/-begrenzung

  • Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sowie:
    • für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
    • für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also Verpflichtungen, die Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf;
    • bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
    • im Verzugsfall, soweit ein fixer Liefer- und/oder Leistungszeitpunkt vereinbart war;
    • soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von 276 BGB übernommen haben;
    • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
  • Falls uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall des vorstehenden Absatzes, dort Spiegelstrich 4, 5 und 6 vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren
  • Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Dies gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingend abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  • Die vorstehend genannten Haftungsausschlüsse – beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.
  • Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen der StS Coupling GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen der StS Coupling GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträgen ist Sitz unserer Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) VO (EG) Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

XI. Rücknahme/Export/Produktzulassung/Einfuhr

  • Die gelieferte Ware ist mangels abweichender vertraglicher Vereinbarungen mit dem Kunden zum erstmaligen Inverkehrbringen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ins vereinbarte Land der Erstauslieferung (Erstlieferland)
  • Die Ausfuhr durch den Kunden von dort kann – B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes oder Endverbleibs – der Genehmigungspflicht unterliegen. Der Kunde ist selbst verpflichtet, dies zu prüfen und die für diese Güter einschlägigen nationalen und internationalen Ausfuhrvorschriften und Embargos strikt zu beachten, soweit er die von uns gelieferten Produkte ausführt, oder durch Dritte ausführen lässt. Zudem ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass vor der Verbringung in ein anderes als das mit uns vereinbarte Erstlieferland durch ihn die erforderlichen nationalen Produktzulassungen oder Produktregistrierungen eingeholt werden und dass die im nationalen Recht des betroffenen Landes verankerten Vorgaben zur Bereitstellung der Anwenderinformationen in der Landessprache und auch alle Einfuhrbestimmungen erfüllt sind.
  • Der Kunde wird insbesondere prüfen und sicherstellen, und uns auf Aufforderung nachweisen, dass
    • die überlassenen Produkte nicht für eine rüstungsrelevante, kerntechnische        oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind;
    • keine Unternehmen und Personen, die in der US- Denied Persons List (DPL) genannt sind, mit US- Ursprungswaren, US-Software und US-Technologie beliefert werden;
    • keine Unternehmen und Personen, die in der US- Warning List, US-Entity List oder  USSpecially Designated Nationals List genannt sind, ohne einschlägige Genehmigung mit US-Ursprungserzeugnissen beliefert werden;
    • keine Unternehmen und Personen beliefert werden, die in der Liste der Specially Designated Terrorists, Foreign Terrorist Organizations, Specially Designated Global Terrorists oder der Terroristenliste der EU oder anderer einschlägiger Negativlisten für Exportkontrollen genannt werden;
  • keine militärischen Empfänger mit den von uns gelie- ferten Produkten beliefert werden;
  • keine Empfänger beliefert werden, bei denen ein Verstoß gegen sonstige Exportkontrollvorschriften, insbesondere der EU oder der ASEAN-Staaten vorliegt;
  • alle Frühwarnhinweise der zuständigen deutschen oder nationalen Behörden des jeweiligen Ursprungslandes der Lieferung beachtet
  • Der Zugriff auf und die Nutzung von unsererseits gelieferten Gütern darf nur dann erfolgen, wenn die oben genannten Prüfungen und Sicherstellungen durch den Kunden erfolgt sind; anderenfalls hat der Kunde die beabsichtigte Ausfuhr zu unterlassen und sind wir nicht zur Leistung
  • Der Kunde verpflichtet sich, bei Weitergabe der von uns gelieferten Güter an Dritte diese Dritten in gleicher Weise wie in den (1)–(4) zu verpflichten und über die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu unterrichten.
  • Der Kunde stellt bei vereinbarter Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf seine Kosten sicher, dass hinsichtlich der von uns zu liefernden Ware alle nationalen Einfuhrbestimmungen des Erstlieferlandes erfüllt
  • Der Kunde stellt uns von allen Schäden und Aufwänden frei, die aus der schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten Abs. 1 bis 6 resultieren.
  • Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn er feststellt, dass der Käufer Exportnormen nicht einhalten wird oder nicht einhalten können

XII.  Anti-Korruptionsregel

  • Der Käufer garantiert, dass er sich an alle amerikanischen, europäischen und nationalen Anti-Korruptionsregelungen hält und zukünftig halten Dem Käufer ist es verboten rechtswidrige Angebote oder Zahlungen zu machen oder diese zu akzeptieren oder korrupte Geschäftspraktiken auszuüben, gleich ob direkt oder indirekt, in Bezug auf jede Person, auch, aber nicht ausschließlich betreffend Regierungen, Regierungsrepräsentaten, Arbeitnehmer von staatseigenen Betrieben, Repräsentanten von politischen Parteien oder politische Kandidaten, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten.
  • Der Verkäufer hat das Recht nach eigener Verantwortung solche Verträge zu stornieren, die verlangen, dass irgendein Anti-Korruptionsgesetz nicht ordentlich eingehalten werden kann oder eingehalten.

 

StS Coupling GmbH Hansaring 6, 63843 Niedernberg Deutschland, Telefon 0 60 28/406 42-0 Fax 0 60 28/406 42-19

Geschäftsführer: Uwe Steigerwald, Frank Sam

Ust.-ID-Nr.  DE 260900127  Steuernr. 204/139/80284

Amtsgericht  Aschaffenburg HRB-Nr. 10423

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